Wohnungsnot
Wohnungssuche
Ende Jahr sollte Hochzeit sein. Doch dem Fabrikarbeiter H. S. und seiner Verlobten fehlte noch eine Wohnung. Vergeblich hatte sich der Bräutigam in Pfeffingen nach einem Logis umgeschaut. Zwar hatte er im Hotel Bellevue vier freie Mansardenzimmer entdeckt und auch im Haus der Witwe K. wähnte er freie Wohnräume, doch waren die Besitzer nicht willens, ihm die Räume zu vermieten. In seiner Not wandte er sich an den Gemeinderat. «Ich bringe Ihnen hierdurch zur gefl. Kenntnisnahme», schrieb H. S. am St. Nikolaustag 1921, «dass ich mich gegen Ende dieses Monats verehelichen werde und ersuche Sie um gefl. Anweisung eines Logis per 25. Dezember 1921. Trotz aller Mühe und Nachfrage ist es mir angesichts der herrschenden Wohnungskrise nicht gelungen, ein solches zu erhalten.» Der Gemeinderat konnte H. S. nicht helfen. Er amtete zwar als so genannte Mieterschutzkommission der Gemeinde, verfügte aber über keine freie Wohnung. Auch wusste er von keiner, die demnächst frei würde und die er hätte beschlagnahmen können. Also beschied er dem Gesuchsteller, dass er nicht verpflichtet sei, ihm ein Logis zu suchen und dass er im Übrigen Wohnungen «auch nicht aus dem Ärmel schütteln» könne. Dem frisch gebackenen Ehepaar S.-F. blieb somit nichts anderes übrig, als seine Flitterwochen in getrennten Wohnungen zu verbringen: der Ehemann im Dachzimmer der elterlichen Wohnung, in deren vier Zimmern und Küche sieben Personen lebten, die Ehefrau auf dem Hof ihrer Eltern bei Nunningen.(1)



